Boocord Music

Copyright-Takedown-Verfahren

Verfahren für Rechteinhaber — Stand: 21. August 2026

Dieses Verfahren richtet sich an Urheber, Inhaber verwandter Schutzrechte, ausschließliche Lizenznehmer und deren bevollmächtigte Vertreter. Es ermöglicht, Inhalte auf Boocord Music zu melden, die nach Auffassung des Meldenden Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte verletzen.

Wir bearbeiten Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten. Das Verfahren ersetzt weder eine Abmahnung noch gerichtlichen Rechtsschutz. Gesetzliche Ansprüche und das Recht, Gerichte anzurufen, bleiben unberührt.

1. Meldestelle und Anwendungsbereich

Meldungen können ausschließlich elektronisch per E-Mail eingereicht werden. Der Meldeweg ist kostenfrei.

Betreiber: Noel Tim Geldschläger
Anschrift: Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6, 70794 Filderstadt, Deutschland
E-Mail: noel@boocord.com
Website: https://music.boocord.com

Verwenden Sie bitte den Betreff „Copyright-Takedown: [Titel des Inhalts]“. Das Verfahren gilt für einzelne Songs, Aufnahmen, Kompositionen, Texte, Cover, Videos, Bilder und sonstige über Boocord Music erreichbare Inhalte. Für allgemeine Anfragen oder andere Rechtsverletzungen verwenden Sie bitte die Kontaktangaben im Impressum.

2. Erforderliche Angaben einer Meldung

Damit wir den Inhalt eindeutig auffinden und die behauptete Rechtsverletzung sachgerecht prüfen können, muss die Meldung nach Artikel 16 Absatz 2 DSA mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. Ihren vollständigen Namen beziehungsweise die Firma sowie eine erreichbare E-Mail-Adresse.
  2. Den genauen elektronischen Speicherort des beanstandeten Inhalts, insbesondere die präzise URL.
  3. Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll, insbesondere welches Werk und welche eigene Rechtsposition betroffen sind und weshalb keine Erlaubnis oder gesetzliche Nutzungserlaubnis vorliegt.
  4. Die Erklärung: „Ich bin in gutem Glauben davon überzeugt, dass die Angaben und Anführungen in dieser Meldung richtig und vollständig sind.“

Für eine schnelle Prüfung helfen zusätzlich der Name des Rechteinhabers und eine Erklärung Ihrer Vertretungsbefugnis, eine genaue Werkbezeichnung, Songtitel, Künstlername, Album, Uploader oder Screenshots sowie die gewünschte Maßnahme. Geeignete Belege wie Lizenzunterlagen oder Links zu einer autorisierten Veröffentlichung können beigefügt und bei begründeten Zweifeln nachgefordert werden. Eine elektronische Signatur, ein Aktenzeichen und anwaltliche Vertretung sind nicht erforderlich.

3. Eingang und Vorprüfung

Ist in der Meldung eine E-Mail-Adresse angegeben, bestätigen wir den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Entscheidung über die behauptete Rechtsverletzung.

Wir prüfen zunächst, ob der beanstandete Inhalt eindeutig auffindbar ist und die Meldung hinreichend genau und begründet ist. Fehlen entscheidungserhebliche Angaben, bitten wir um Ergänzung. Offensichtlich unbegründete, nicht nachvollziehbare oder missbräuchliche Meldungen können zurückgewiesen werden.

Eine Meldung, die die Anforderungen aus Artikel 16 Absatz 2 DSA erfüllt, kann tatsächliche Kenntnis oder ein Bewusstsein in Bezug auf den konkret gemeldeten Inhalt begründen, wenn die Rechtswidrigkeit ohne eingehende rechtliche Prüfung erkennbar ist.

4. Prüfung und mögliche Maßnahmen

Jede vollständige Meldung wird anhand der verfügbaren Angaben und des konkreten Kontexts geprüft. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die behauptete Rechtsposition, mögliche Lizenzen sowie gesetzlich erlaubte Nutzungen, etwa Zitat, Karikatur, Parodie oder Pastiche.

Ist eine Rechtsverletzung hinreichend klar, entfernen oder sperren wir den betroffenen Inhalt zügig. Bei besonderer Dringlichkeit oder einer offensichtlich schweren Rechtsverletzung kann der Zugriff bis zum Abschluss der Prüfung vorläufig eingeschränkt werden. Ist die Rechtslage nicht ohne Weiteres erkennbar, können wir den Uploader zur Stellungnahme auffordern oder weitere Nachweise verlangen.

Mögliche Entscheidungen sind insbesondere die Entfernung oder Sperrung, eine räumliche oder funktionale Beschränkung, die Wiederherstellung eines vorläufig gesperrten Inhalts oder die Ablehnung der Meldung. Maßnahmen werden auf den erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang begrenzt. Eine allgemeine Überwachung sämtlicher Inhalte findet nicht statt.

Soweit das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz anwendbar ist, beachten wir zusätzlich dessen besondere Regeln zur einfachen und qualifizierten Blockierung, zu mutmaßlich erlaubten Nutzungen und zum Schutz vor Overblocking.

5. Mitteilung der Entscheidung

Wir teilen dem Meldenden unsere Entscheidung und die wesentlichen Gründe unverzüglich elektronisch mit. Wurde der beanstandete Inhalt von einem Nutzer bereitgestellt, erhält auch dieser eine nachvollziehbare Begründung für eine Beschränkung und einen Hinweis auf verfügbare Rechtsbehelfe, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

Die Mitteilung enthält, soweit einschlägig, Art und Umfang der Maßnahme, ihre tatsächliche und rechtliche Grundlage, den Einsatz automatisierter Mittel sowie die Möglichkeit einer Beschwerde. Entscheidungen werden nicht ausschließlich aufgrund einer automatisierten Verarbeitung getroffen.

Kontaktdaten und nicht erforderliche personenbezogene Angaben des Meldenden werden dem Uploader nicht ohne Rechtsgrundlage offengelegt.

6. Beschwerde und Gegenäußerung

Rechteinhaber und betroffene Uploader können gegen eine Entscheidung kostenfrei per E-Mail an noel@boocord.com Beschwerde einlegen. Verwenden Sie den Betreff „Copyright-Beschwerde: [URL oder Vorgangsnummer]“ und begründen Sie, weshalb die Entscheidung geändert werden soll.

Ein Uploader sollte insbesondere darlegen und nach Möglichkeit belegen, ob er selbst Rechteinhaber ist, eine Lizenz besitzt, der Inhalt gemeinfrei ist oder eine gesetzliche Nutzungserlaubnis greift. Ein Rechteinhaber sollte erläutern, weshalb eine solche Einwendung nicht zutrifft.

Soweit § 14 UrhDaG anwendbar ist, teilen wir die Beschwerde den Beteiligten unverzüglich mit, geben Gelegenheit zur Stellungnahme und entscheiden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Beschwerde. Die Entscheidung trifft eine unparteiische natürliche Person. Im Übrigen bearbeiten wir Beschwerden ebenfalls zügig und unter menschlicher Aufsicht.

Die Teilnahme am Beschwerdeverfahren ist freiwillig. Der Zugang zu Gerichten und sonstige gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

7. Wiederholte Uploads und Referenzmaterial

Soll auch die künftige Verfügbarkeit desselben Werks verhindert werden, muss dies ausdrücklich verlangt werden. Stellen Sie die hierfür erforderlichen Informationen bereit, beispielsweise eine Referenzdatei, einen aussagekräftigen Fingerprint, ISRC, Titel- und Urheberangaben oder andere geeignete Identifikationsdaten.

Eine solche qualifizierte Blockierung erfolgt nur, soweit sie rechtlich geboten, technisch möglich und verhältnismäßig ist. Rechtmäßige Nutzungen dürfen dadurch nicht gesperrt werden. Für Start-up- und kleine Diensteanbieter können nach § 7 Absatz 4 und 5 UrhDaG besondere Einschränkungen gelten.

8. Missbrauch des Verfahrens

Meldungen und Beschwerden müssen nach bestem Wissen richtig und vollständig sein. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Sperrung eines fremden oder gemeinfreien Werks als eigenes Werk verlangt, kann nach § 18 UrhDaG zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet sein, soweit diese Vorschrift anwendbar ist.

Wiederholt missbräuchlich handelnde Meldende können für einen angemessenen Zeitraum von besonderen Blockierverfahren ausgeschlossen werden. Das gilt nicht für berechtigte Meldungen und beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.

9. Datenschutz und Aufbewahrung

Wir verarbeiten die mit einer Meldung oder Beschwerde übermittelten personenbezogenen Daten zur Prüfung, Durchführung und Dokumentation des Verfahrens, zur Kommunikation mit den Beteiligten sowie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält unsere Datenschutzerklärung.

Übermitteln Sie nur Daten, die für die Prüfung erforderlich sind. Verfahrensunterlagen werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung, gesetzliche Pflichten, Missbrauchsprävention oder mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist.

10. Rechtliche Grundlagen

Dieses Verfahren berücksichtigt insbesondere:

Die rechtliche Einordnung hängt stets vom Einzelfall ab. Dieses veröffentlichte Verfahren ist keine Rechtsberatung und begründet keine Einschränkung zwingender Rechte.

11. Änderungen dieses Verfahrens

Wir können dieses Verfahren an Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, Behördenpraxis oder technische Abläufe anpassen. Für eine Meldung gilt die zum Zeitpunkt ihres Eingangs veröffentlichte Fassung, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.